Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.
Das Gutsarchiv Angern bewahrt als einzigartiges Quellenensemble die wirtschaftliche, soziale und administrative Geschichte des Ritterguts über mehrere Jahrhunderte hinweg – vom barocken Kammergut bis zur Auflösung nach 1945.
Kapitel 7 des Gutsarchivs Angern öffnet den Blick über die Grenzen des Guts und der Altmark hinaus. Es dokumentiert, wie sehr die Familie von der Schulenburg im 18. Jahrhundert in überregionale, ja sogar europäische Kontexte eingebunden war. Christoph Daniel von der Schulenburg war nicht nur lokal wirksamer Gutsherr, sondern zugleich Militär, Diplomat, Netzwerker und transnationaler Akteur. Das Archiv belegt damit eindrucksvoll, wie Mobilität, Vernetzung und Territorialität sich in der adligen Lebenspraxis wechselseitig durchdrangen.
Die Angernsche Dorfordnung im Spiegel der Magdeburgischen Polizeiordnung: Ein Beispiel adliger Herrschaftspraxis im 18. Jahrhundert. Als Ausdruck eines frühabsolutistischen Staatsverständnisses sah sich der Landesherr verpflichtet, das „gemeine Beste“ durch strikte Ordnung und Kontrolle zu sichern[1]. In zahlreichen Adelsdörfern – wie im Fall von Angern – diente die Magdeburgische Polizeiordnung als rechtliche Grundlage oder zumindest als Vorbild für lokale Dorf- und Gerichtsordnungen, die unter dem Namen des jeweiligen Gerichtsherrn konkretisiert wurden.
„Von Bullen, Boten und Bauernpflicht“ – Ein Gutsherrschaftlicher Vergleich aus Angern anno 1563. Die Quelle Rep. H Angern Nr. 271 des Gutsarchivs Angern dokumentiert einen gerichtlichen Vergleich aus dem Jahr 1563, der zwischen den Brüdern „kurzer“ und „langer“ Busse von der Schulenburg – grundherrlichen Vettern in Angern – und der dortigen Gemeinde geschlossen wurde. In einem außergewöhnlich dichten Regelwerk wird nicht nur ein konkreter Konflikt beigelegt, sondern zugleich ein Einblick in das Gefüge altmärkischer Gutsherrschaft, bäuerlicher Pflichten und obrigkeitlicher Vermittlung ermöglicht. Das Dokument illustriert auf exemplarische Weise den Übergang von spätmittelalterlichen zu frühneuzeitlichen Herrschaftsformen im ländlichen Brandenburg.
350 Jahre alte Kriminalakte aus dem Gutsarchiv der Familie Schulenburg in Angern. Wernigerode (Sachsen-Anhalt) – Akten sieht Staatsminister Rainer Robra (65, CDU) jeden Tag. Aber so eine kam ihm noch nie unter. In der Landesarchiv-Außenstelle Wernigerode zeigte Dr. Jörg Brückner (50) dem Minister das schaurige Stück. Die Akte mit der Signatur H13, 127 enthält neben Papier einen mumifizierten Finger. Von: Uwe Freitag, veröffentlicht in der Bild Zeitung am 25.07.2017.
Die Bodenreform 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone: Demokratischer Neuanfang oder Instrument sowjetischer Machtausübung? Dieser Text basiert auf einem Essay von Fritz Reinert aus dem Jahr 2023, das seine persönlichen Erfahrungen mit der Bodenreform von 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) schildert und kritisch bewertet. Aufbauend auf Reinerts Darstellung wird der historische Kontext durch zusätzliche Quellen vertieft, zentrale Prozesse wie die sowjetische Steuerung, die juristische Dimension sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Langzeitfolgen differenziert analysiert. Ziel ist eine quellengestützte Einordnung der Bodenreform in das Spannungsfeld von demokratischer Rhetorik und autoritärer Praxis. Die Bodenreform von 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gilt bis heute als eine der tiefgreifendsten Umstrukturierungen der Eigentumsverhältnisse in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Offiziell als "demokratische Bodenreform" deklariert, wurde sie von der DDR jahrzehntelang als Akt sozialer Gerechtigkeit gefeiert. Doch eine kritische Analyse der Quellen, insbesondere des autobiografisch gefärbten, aber quellengesättigten Beitrags von Fritz Reinert (2023), legt nahe, dass die Reform weit eher ein politisch motivierter, von der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) kontrollierter Eingriff war.