Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.
Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist ein zunächst brandenburgisches, später preußisches Adelsgeschlecht (Quelle). 1237 tauchte es erstmals in der Altmark durch den Ritter Wernerus de Sculenburch (1271–1303) auf. Dessen Söhne Dietrich († 1340) und Bernhard († 1341) begründeten die sogenannten schwarzen bzw. weißen Linien. Im Laufe der Jahrhunderte wurden verschiedene Familienzweige in den Freiherren- und Grafenstand erhoben, darunter die Reichsfreiherrenwürde 1713, die dänische Grafenwürde 1741 sowie die preußische Grafenwürde in den Jahren 1753, 1786, 1798 und 1816.
Neben ihrer Bedeutung als Ritter und Landbesitzer waren Mitglieder der Familie in verschiedenen historischen Epochen prägende Persönlichkeiten. Bereits im 18. Jahrhundert war Graf Matthias Johann von der Schulenburg aus dem Haus Emden ein bedeutender Feldherr, der insbesondere durch seinen Sieg in der Schlacht von Korfu gegen das Osmanische Reich Berühmtheit erlangte. Auch in der Zeit der Aufklärung und des Barocks stellte die Familie bedeutende Staatsmänner und Diplomaten. Ihre Besitzungen erstreckten sich über die Altmark hinaus und sicherten über Jahrhunderte eine wirtschaftliche Grundlage für ihr Engagement in Militär und Verwaltung.
Die Aufspaltung des weißen Stammes derer von der Schulenburg und ihre territorial-politische Entwicklung (15.–18. Jahrhundert). Im Verlauf des 14. Jahrhunderts kam es innerhalb der Familie von der Schulenburg zu einer grundlegenden genealogischen Aufspaltung in der Altmark. Dietrich II., der zwischen 1304 und 1340 nachweisbar ist, begründete die sogenannte schwarze Linie, während sein jüngerer Bruder Bernhard I., der nach 1340 noch lebte, als Stammvater der weißen Linie gilt. Beide Linien entwickelten sich in den folgenden Jahrhunderten weiter, wobei sich innerhalb der weißen Linie eine differenzierte Gliederung in Äste, Zweige und Häuser herausbildete – ein typisches Phänomen dynastischer Differenzierung im niederen Adel des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mitteleuropa.
Ein markanter Ausgangspunkt dieser Entwicklung liegt in der Generation der drei Söhne des Ritters Fritz I von der Schulenburg (1350–1415). Busso I., Bernhard VIII. und Matthias I. teilten den ererbten Besitz unter sich auf und begründeten so die ältere, mittlere und jüngere Linie des weißen Stammes. Diese Aufteilung bildete die Grundlage für eine über mehrere Jahrhunderte hinweg stabile Präsenz der Familie in der Region um Angern.
Im Jahr 1448 erhielten die Brüder durch einen Lehnbrief des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg Friedrich die Herrschaft Angern zu rechtem männlichen Lehen. In der Folge wurde der Gesamtbesitz real geteilt: Busso übernahm das Gut Vergunst, Bernhard den sogenannten Alten Hof und Matthias den Burghof in Angern. Diese Strukturierung führte zur Ausbildung dreier in Angern ansässiger Linien, die in den Quellen des 15. und 16. Jahrhunderts als älterer, mittlerer und jüngerer Zweig benannt werden.
Sie wurden im Jahre 1448 durch Lehnbrief des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg mit der Herrschaft Angern zu rechten männlichen Lehen beliehen. Die drei Zweige der Familie von der Schulenburg in Angern entstanden im 15. Jahrhundert, als die Brüder den Besitz unter sich aufteilten: Busso erhielt das Gut Vergunst, Bernhard den Alten Hof, und Matthias den Burghof in Angern. Diese Teilung führte zur Entstehung des älteren, mittleren und jüngeren Zweigs, die bis ins 18. Jahrhundert das Bild der Herrschaft in Angern prägten.
Die Geschichte des weißen Stammes der Familie von der Schulenburg ist ein exemplarisches Beispiel für die dynastische Differenzierung eines niederen Adelsgeschlechts im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mitteleuropa. Ausgangspunkt dieser Entwicklung war die Generation der drei Söhne des Ritters Fritz I von der Schulenburg (1350-1415) – Busso I, Bernhard VIII und Matthias I – die als Stammväter der älteren, mittleren und jüngeren Linie in die Geschichte eingingen. Diese Linie ist als „weißer Stamm“ bekannt und steht genealogisch der sogenannten schwarzen Linie gegenüber, deren territoriale Schwerpunkte sich teilweise von denen des weißen Stammes unterschieden.
Im 17. Jahrhundert erfuhr die jüngere Linie eine weitere Aufspaltung. Mit den Söhnen von Daniel I. von der Schulenburg teilte sich diese Linie in die Äste Altenhausen und Angern. Trotz enormer Verluste durch Krieg, Plünderungen und Seuchen während des Dreißigjährigen Kriegs blieben beide Linien bestehen. Während Altenhausen unter Matthias V. zum Sitz eines gebildeten und politisch ambitionierten Landrats wurde, der sich frühzeitig mit dem schwedischen Königreich arrangierte, blieb Angern unter Henning II. von den Zerstörungen des Krieges besonders schwer betroffen. Die dortige Gutsstruktur wurde 1631 nahezu vollständig zerstört, was tiefgreifende Auswirkungen auf die spätere bauliche Entwicklung hatte.
Bis ins 18. Jahrhundert hinein prägten diese Linien die politisch-wirtschaftliche Landschaft der Altmark. Der weiße Stamm derer von der Schulenburg stellt damit ein bemerkenswertes Beispiel für die genealogische Ausfächerung und territoriale Behauptung eines altmärkischen Adelsgeschlechts über mehrere Epochen hinweg dar.
Trotz der späteren Zersplitterung lassen sich im 15. Jahrhundert zunächst starke gemeinschaftliche Bindungen der drei Brüder feststellen. Gemeinsam traten sie in den Dienst des Erzbischofs von Magdeburg und erhielten von diesem 1438 das Lehen Barleben und 1448 das strategisch bedeutende Gut Angern in der Altmark. Diese Belehnungen markieren nicht nur den Eintritt des weißen Stammes in den politischen Orbit des Erzstifts Magdeburg, sondern auch einen Wendepunkt in der Geschichte der Familie, die bis dahin mit der Landeskirche teils verfeindet gewesen war. In dieser Phase war die Brüderkooperation eng: Alle drei wurden 1443 Mitglieder des prestigeträchtigen Schwanenordens, eines ritterlich-höfischen Netzwerks, das dem sozialen Aufstieg diente. Die Brüder agierten weitgehend als Gesamthänder, was dem damaligen Lehensrecht entsprach und die rechtliche Grundlage für ihre gemeinsamen Besitz- und Machtansprüche bildete.
Doch bereits kurz nach der Belehnung mit Angern ist eine erste faktische Aufteilung des Besitzes greifbar. Die Brüder scheinen – analog zur Teilung von Beetzendorf – auch das Gut Angern früh unter sich aufgeteilt zu haben. Diese Fragmentierung begünstigte die Entstehung dreier genealogischer Linien/Zweige:
Diese genealogische Aufspaltung hatte tiefgreifende Folgen für die Besitzstruktur und die strategische Ausrichtung der Familie. Während die Brüder zu Beginn als politisch geeinte Gruppe auftraten, differenzierte sich die Familie im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts zunehmend in territorial getrennte Herrschaftseinheiten.
Der sogenannte ältere Zweig der Familie von der Schulenburg, später repräsentiert durch Busso VI. von der Schulenburg (†1601) und seinen Sohn Hans XII. († 1625), galt bis in das frühe 17. Jahrhundert als der primäre Besitzträger von Gut Vergunst und nahm innerhalb der Angerner Linie eine zentrale Stellung ein. Bereits unter Busso VI. kam es jedoch zu einer existenzbedrohenden finanziellen Schieflage: Ein Konkursverfahren führte zur vorübergehenden Veräußerung von fünf Achteln des Gutes an Gläubiger. Erst Hans XII. konnte im Jahr 1605 im Rahmen eines Vergleichs die Rückführung dieser Anteile erreichen und den Besitz formal konsolidieren. Allerdings starben seine männlichen Nachkommen frühzeitig, sodass die Linie im Mannesstamm ausstarb. In der Folge entbrannte ein langwieriger Erbschaftsstreit, bei dem insbesondere die Abgrenzung zwischen Allodial- und Lehensgütern rechtlich umstritten war. Erst 1667 gelang eine abschließende Beilegung der Auseinandersetzungen. Das Aussterben dieser Linie markierte nicht nur den Verlust eines angestammten Besitzträgers, sondern auch einen tiefen Einschnitt in der genealogischen und wirtschaftlichen Kontinuität der Schulenburgschen Gutsverwaltung in Angern.
Der mittlere Zweig der Familie von der Schulenburg, begründet durch Bernhard von der Schulenburg (1427–1469), war mit dem sogenannten Alten Hof unmittelbar neben der Kirche in Angern belehnt. Im Gegensatz zum älteren (Vergunst) und jüngeren (Burghof) Zweig blieb dieser Besitz räumlich enger mit dem Dorfkern verbunden. Bereits im Verlauf des 16. Jahrhunderts geriet der mittlere Zweig zunehmend unter wirtschaftlichen Druck und verlor nach und nach an Bedeutung. Ein entscheidender Wendepunkt war das Jahr 1561, in dem Christoph III. von der Schulenburg, letzter Besitzer dieser Linie, seinen Besitz in zwei Teilen veräußerte: Die eine Hälfte ging an die ältere Linie (Gut Vergunst), die andere an die jüngere Linie (Burghof). Mit dieser Transaktion erlosch der mittlere Zweig als eigenständiger Besitzträger innerhalb der Familie und wurde faktisch in die beiden benachbarten Linien eingegliedert.
Der jüngere Zweig der Familie von der Schulenburg wurde durch Matthias I. von der Schulenburg (1410–1479) begründet, der im Zuge der familiären Besitzteilung den Burghof in Angern erhielt. Zu den bedeutendsten Vertretern dieser Linie zählte Jakob II. von der Schulenburg, der 1567 zum Reichsfeldmarschall ernannt wurde, sowie Henning III. (1587–1637), der das Gut während des Dreißigjährigen Kriegs führte. Heinrich Hartwig von der Schulenburg (1677–1734) erbte 1718 den Burghof von seinem Onkel Friedrich August. Nach seinem Tod kam es zu einem Konkursverfahren, durch das der gesamte Besitzbestand in Angern akut gefährdet war. Der drohende Verlust an familienfremde Gläubiger konnte nur durch das Eingreifen anderer Linien abgewendet werden, womit auch die eigenständige Rolle dieses Zweigs im Besitzgefüge der Familie endete.
Im 16. Jahrhundert verstärkte sich dieser Prozess. Zahlreiche Einzelerwerbungen wie Altenhausen (1485), Osterwohle (1499), Hehlen (1570) oder Schochwitz (1573) zeugen von der wachsenden Selbstständigkeit einzelner Linien und Äste. Diese Dezentralisierung wurde durch Erbteilungen, Verkäufe und das Ausscheiden ganzer Linien aus dem Mitbesitz an zentralen Stammgütern wie Beetzendorf oder Angern weiter forciert. Während also die formale Belehnung oft weiterhin in Gesamthand erfolgte – etwa bei Angern – erodierte die faktische Einheit des weißen Stammes zunehmend. Besitzrechte wurden intern übertragen oder an verwandte Linien verkauft, was zu einem komplexen Geflecht überlappender Herrschafts- und Besitzverhältnisse führte.
Christoph Daniel von der Schulenburg (1679–1763), der als General in sardischen Diensten ein beträchtliches Vermögen erworben hatte, nutzte seine finanziellen Ressourcen gezielt zur Rückführung der zersplitterten Familiengüter in Angern. Im Jahr 1735 erwarb er zunächst den Burghof sowie die Anteile der Witwe und der Söhne seines Bruders Heinrich Hartwig von der Schulenburg für 34.036⅔ Reichstaler und sicherte sich damit den Besitz des jüngeren Zweigs. Drei Jahre später, 1738, folgte der Ankauf von Gut Vergunst samt dem sogenannten „Alt-Hansens-Teil“ von Graf Adolf Friedrich von der Schulenburg aus der Beetzendorfer Linie für 50.000 Reichstaler. Durch diese beiden gezielten Erwerbungen vereinte Christoph Daniel erstmals seit Jahrhunderten alle drei vormals getrennt geführten Besitzkomplexe – Burghof, Alter Hof und Gut Vergunst – unter einer einheitlichen Herrschaft. Um diesen Status dauerhaft zu sichern, stiftete er den vereinigten Besitz als Fideikommiss, sodass das Gut als unteilbares Familienvermögen über Generationen weitervererbt werden konnte.
Kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg erlebte der weiße Stamm seine größte Ausdehnung: Die ältere Linie war u. a. auf Osterwohle, Hehlen und Angern-Vergunst vertreten; die mittlere Linie auf Reinsdorf, Schochwitz und Erdeborn; die jüngere Linie auf Altenhausen, Emden und Burg Angern. Doch dieser Höhepunkt markierte auch den Wendepunkt.
Im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts begannen mehrere Linien zu erlöschen oder ihre Anteile an zentralen Gütern aufzugeben. So trat der Zweig Burgscheidungen der jüngeren Linie aus dem Mitbesitz von Angern aus. Die mittlere Linie erlosch schließlich Anfang des 19. Jahrhunderts bis auf einen verbliebenen Ast. Die ältere Linie hingegen vermochte es, nach Jahrhunderten der Aufsplitterung wieder eine Konsolidierung herzustellen: Ihr verbliebener Ast auf Hehlen und Osterwohle vereinigte erneut Anteile an Beetzendorf und Angern.
Die Geschichte des weißen Stammes der Schulenburgs steht exemplarisch für die langfristigen Transformationen des Adels im Heiligen Römischen Reich: von gemeinschaftlichem Rittergut hin zu individualisierten Landesherrschaften, von kooperativer Lehnsgemeinschaft hin zu territorialer Fragmentierung – und in Teilen wieder zur Rekonsolidierung. Die genealogische Aufspaltung nach 1448 war nicht nur Ausdruck familiärer Multiplikation, sondern zugleich ein Katalysator für politische Diversifizierung, ökonomische Differenzierung und regionale Machtverschiebungen innerhalb einer der bedeutendsten Adelsfamilien der Altmark.
Das Wappen der Familie von der Schulenburg zeigt drei rote Adlerfänge mit scharfen Krallen, ein unverwechselbares und symbolträchtiges Motiv. Interessanterweise gab es im Mittelalter nur drei Familien, deren Wappen diese drei Adlerfänge zeigten, darunter die von der Schulenburg. Das Wappen fand erstmals 1324 in einer Urkunde Erwähnung, in der Ritter Bernhard I. von der Schulenburg, der Stammherr des weißen Stamms, genannt wird. Der Adlerfang war ein häufig genutztes Wappenbild brandenburgischer Geschlechter, das vermutlich auf den roten märkischen Adler Brandenburgs zurückzuführen ist. Dieses kraftvolle Symbol unterstreicht die historische Verbundenheit der Familie mit der Region und ihrer adeligen Tradition.
Das historische Wappen der Familie von der Schulenburg
Strategisches Wissen und adelige Selbstbildung. Die Bibliothek des preußischen Generalfeldmarschalls Christoph Daniel von der Schulenburg im Schloss Angern ist mehr als ein Zeugnis gelehrter Sammelleidenschaft. Sie lässt sich als bewusst kuratierter Bildungskanon deuten – ein intellektuelles Rüstzeug, das militärisches Wissen, staatsrechtliche Theorie, moralphilosophische Reflexion und europäische Diplomatie zu einem umfassenden Curriculum für den homo militaris et politicus verbindet. In ihrer Vielschichtigkeit verkörpert sie den Wandel adliger Selbstvergewisserung im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus.
Unter dem Turm der Kirche Angern befindet sich die Familiengruft der Schulenburgs. Eine Anzahl von Särgen ist auf Balken und Brettern in mehreren Reihen übereinander aufgestellt. Ein Schriftstück aus dem Jahre 1733 besagt, dass diese Gruft bei dem Bau des Turmes neu angelegt wurde und allein für die Mitglieder des Hauses Angern bestimmt war; dem Hause Vergunst wurde zugesichert, dass ein besonderes Gewölbe in der Kirche errichtet werden sollte, falls es gewünscht würde. (Rep H Beetzendorf BI Nr. 202).
Das Gutsarchiv Angern bewahrt als einzigartiges Quellenensemble die wirtschaftliche, soziale und administrative Geschichte des Ritterguts über mehrere Jahrhunderte hinweg – vom barocken Kammergut bis zur Auflösung nach 1945.
Das Tagebuch von Sigurd Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg aus dem Jahr 1945 dokumentiert mit persönlicher Eindringlichkeit den Zusammenbruch der alten Ordnung, das Kriegsende in Angern und den Beginn eines Lebens im sowjetischen Exil.
Christoph Daniel von der Schulenburg (1679–1763) war ein hochrangiger Offizier in sardischen Diensten, der als Gutsherr von Angern nicht nur militärische Disziplin, sondern auch ökonomischen Weitblick und barocke Repräsentationskultur in seine Baupolitik einfließen ließ.
Christoph Daniel baute eine bedeutende Waffensammlung auf, die sich durch ihren historischen und repräsentativen Charakter auszeichnete und bis heute als Ausdruck seines militärischen Standesbewusstseins und seines kunstsinnigen Sammelinteresses gilt.
Die Bibliothek des preußischen Generalfeldmarschalls Christoph Daniel von der Schulenburg im Schloss Angern war ein strategisch kuratierter Bildungskanon, der militärisches Wissen, politische Theorie und moralphilosophische Reflexion zum intellektuellen Fundament adeliger Selbstvergewisserung im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus verband.
Das Garderobeninventar des Generals Christoph Daniel von der Schulenburg von 1752 ist ein einzigartiges Zeugnis barocker Besitz- und Ordnungskultur im mitteldeutschen Adel, das durch seine außergewöhnliche Detailliertheit nicht nur die materielle Lebenswelt eines hochrangigen Offiziers dokumentiert, sondern zugleich den Übergang von höfischer Repräsentation zu aufgeklärter Rationalität sichtbar macht und vielfältige Einblicke in die sozialen, kulturellen und funktionalen Strukturen adeliger Lebensführung bietet.