Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Die Aufspaltung des weißen Stammes derer von der Schulenburg und ihre territorial-politische Entwicklung (15.–18. Jahrhundert). Im Verlauf des 14. Jahrhunderts kam es innerhalb der Familie von der Schulenburg zu einer grundlegenden genealogischen Aufspaltung in der Altmark. Dietrich II., der zwischen 1304 und 1340 nachweisbar ist, begründete die sogenannte schwarze Linie, während sein jüngerer Bruder Bernhard I., der nach 1340 noch lebte, als Stammvater der weißen Linie gilt. Beide Linien entwickelten sich in den folgenden Jahrhunderten weiter, wobei sich innerhalb der weißen Linie eine differenzierte Gliederung in Äste, Zweige und Häuser herausbildete – ein typisches Phänomen dynastischer Differenzierung im niederen Adel des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mitteleuropa.

Ein markanter Ausgangspunkt dieser Entwicklung liegt in der Generation der drei Söhne des Ritters Fritz I von der Schulenburg (1350–1415). Busso I., Bernhard VIII. und Matthias I. teilten den ererbten Besitz unter sich auf und begründeten so die ältere, mittlere und jüngere Linie des weißen Stammes. Diese Aufteilung bildete die Grundlage für eine über mehrere Jahrhunderte hinweg stabile Präsenz der Familie in der Region um Angern.

Im Jahr 1448 erhielten die Brüder durch einen Lehnbrief des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg Friedrich die Herrschaft Angern zu rechtem männlichen Lehen. In der Folge wurde der Gesamtbesitz real geteilt: Busso übernahm das Gut Vergunst, Bernhard den sogenannten Alten Hof und Matthias den Burghof in Angern. Diese Strukturierung führte zur Ausbildung dreier in Angern ansässiger Linien, die in den Quellen des 15. und 16. Jahrhunderts als älterer, mittlerer und jüngerer Zweig benannt werden.

Sie wurden im Jahre 1448 durch Lehnbrief des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg mit der Herrschaft Angern zu rechten männlichen Lehen beliehen. Die drei Zweige der Familie von der Schulenburg in Angern entstanden im 15. Jahrhundert, als die Brüder den Besitz unter sich aufteilten: Busso erhielt das Gut Vergunst, Bernhard den Alten Hof, und Matthias den Burghof in Angern. Diese Teilung führte zur Entstehung des älteren, mittleren und jüngeren Zweigs, die bis ins 18. Jahrhundert das Bild der Herrschaft in Angern prägten.

Die Geschichte des weißen Stammes der Familie von der Schulenburg ist ein exemplarisches Beispiel für die dynastische Differenzierung eines niederen Adelsgeschlechts im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mitteleuropa. Ausgangspunkt dieser Entwicklung war die Generation der drei Söhne des Ritters Fritz I von der Schulenburg (1350-1415)Busso I, Bernhard VIII und Matthias I – die als Stammväter der älteren, mittleren und jüngeren Linie in die Geschichte eingingen. Diese Linie ist als „weißer Stamm“ bekannt und steht genealogisch der sogenannten schwarzen Linie gegenüber, deren territoriale Schwerpunkte sich teilweise von denen des weißen Stammes unterschieden.

 

Im 17. Jahrhundert erfuhr die jüngere Linie eine weitere Aufspaltung. Mit den Söhnen von Daniel I. von der Schulenburg teilte sich diese Linie in die Äste Altenhausen und Angern. Trotz enormer Verluste durch Krieg, Plünderungen und Seuchen während des Dreißigjährigen Kriegs blieben beide Linien bestehen. Während Altenhausen unter Matthias V. zum Sitz eines gebildeten und politisch ambitionierten Landrats wurde, der sich frühzeitig mit dem schwedischen Königreich arrangierte, blieb Angern unter Henning II. von den Zerstörungen des Krieges besonders schwer betroffen. Die dortige Gutsstruktur wurde 1631 nahezu vollständig zerstört, was tiefgreifende Auswirkungen auf die spätere bauliche Entwicklung hatte.

Bis ins 18. Jahrhundert hinein prägten diese Linien die politisch-wirtschaftliche Landschaft der Altmark. Der weiße Stamm derer von der Schulenburg stellt damit ein bemerkenswertes Beispiel für die genealogische Ausfächerung und territoriale Behauptung eines altmärkischen Adelsgeschlechts über mehrere Epochen hinweg dar.

Gemeinsamer Ursprung und frühe Kooperation

Trotz der späteren Zersplitterung lassen sich im 15. Jahrhundert zunächst starke gemeinschaftliche Bindungen der drei Brüder feststellen. Gemeinsam traten sie in den Dienst des Erzbischofs von Magdeburg und erhielten von diesem 1438 das Lehen Barleben und 1448 das strategisch bedeutende Gut Angern in der Altmark. Diese Belehnungen markieren nicht nur den Eintritt des weißen Stammes in den politischen Orbit des Erzstifts Magdeburg, sondern auch einen Wendepunkt in der Geschichte der Familie, die bis dahin mit der Landeskirche teils verfeindet gewesen war. In dieser Phase war die Brüderkooperation eng: Alle drei wurden 1443 Mitglieder des prestigeträchtigen Schwanenordens, eines ritterlich-höfischen Netzwerks, das dem sozialen Aufstieg diente. Die Brüder agierten weitgehend als Gesamthänder, was dem damaligen Lehensrecht entsprach und die rechtliche Grundlage für ihre gemeinsamen Besitz- und Machtansprüche bildete.

Territoriale Teilung und genealogische Differenzierung

Doch bereits kurz nach der Belehnung mit Angern ist eine erste faktische Aufteilung des Besitzes greifbar. Die Brüder scheinen – analog zur Teilung von Beetzendorf – auch das Gut Angern früh unter sich aufgeteilt zu haben. Diese Fragmentierung begünstigte die Entstehung dreier genealogischer Linien/Zweige:

  • Die ältere Linie unter Busso I besaß u. a. Anteile an Beetzendorf und Angern-Vergunst und erwarb später Osterwohle und Hehlen.
  • Die mittlere Linie unter Bernhard VIII blieb zunächst ohne Anteil an Angern oder Beetzendorf und etablierte sich später auf Gütern wie Reinsdorf, Schochwitz und Erdeborn.
  • Die jüngere Linie unter Matthias I begründete ihren Schwerpunkt auf Burg Angern und Altenhausen, mit späteren Abzweigungen u. a. nach Emden und Burgscheidungen.

Diese genealogische Aufspaltung hatte tiefgreifende Folgen für die Besitzstruktur und die strategische Ausrichtung der Familie. Während die Brüder zu Beginn als politisch geeinte Gruppe auftraten, differenzierte sich die Familie im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts zunehmend in territorial getrennte Herrschaftseinheiten.

Der ältere Zweig

Der sogenannte ältere Zweig der Familie von der Schulenburg, später repräsentiert durch Busso VI. von der Schulenburg (†1601) und seinen Sohn Hans XII. († 1625), galt bis in das frühe 17. Jahrhundert als der primäre Besitzträger von Gut Vergunst und nahm innerhalb der Angerner Linie eine zentrale Stellung ein. Bereits unter Busso VI. kam es jedoch zu einer existenzbedrohenden finanziellen Schieflage: Ein Konkursverfahren führte zur vorübergehenden Veräußerung von fünf Achteln des Gutes an Gläubiger. Erst Hans XII. konnte im Jahr 1605 im Rahmen eines Vergleichs die Rückführung dieser Anteile erreichen und den Besitz formal konsolidieren. Allerdings starben seine männlichen Nachkommen frühzeitig, sodass die Linie im Mannesstamm ausstarb. In der Folge entbrannte ein langwieriger Erbschaftsstreit, bei dem insbesondere die Abgrenzung zwischen Allodial- und Lehensgütern rechtlich umstritten war. Erst 1667 gelang eine abschließende Beilegung der Auseinandersetzungen. Das Aussterben dieser Linie markierte nicht nur den Verlust eines angestammten Besitzträgers, sondern auch einen tiefen Einschnitt in der genealogischen und wirtschaftlichen Kontinuität der Schulenburgschen Gutsverwaltung in Angern.

Der mittlere Zweig

Der mittlere Zweig der Familie von der Schulenburg, begründet durch Bernhard von der Schulenburg (1427–1469), war mit dem sogenannten Alten Hof unmittelbar neben der Kirche in Angern belehnt. Im Gegensatz zum älteren (Vergunst) und jüngeren (Burghof) Zweig blieb dieser Besitz räumlich enger mit dem Dorfkern verbunden. Bereits im Verlauf des 16. Jahrhunderts geriet der mittlere Zweig zunehmend unter wirtschaftlichen Druck und verlor nach und nach an Bedeutung. Ein entscheidender Wendepunkt war das Jahr 1561, in dem Christoph III. von der Schulenburg, letzter Besitzer dieser Linie, seinen Besitz in zwei Teilen veräußerte: Die eine Hälfte ging an die ältere Linie (Gut Vergunst), die andere an die jüngere Linie (Burghof). Mit dieser Transaktion erlosch der mittlere Zweig als eigenständiger Besitzträger innerhalb der Familie und wurde faktisch in die beiden benachbarten Linien eingegliedert.

Der jüngere Zweig

Der jüngere Zweig der Familie von der Schulenburg wurde durch Matthias I. von der Schulenburg (1410–1479) begründet, der im Zuge der familiären Besitzteilung den Burghof in Angern erhielt. Zu den bedeutendsten Vertretern dieser Linie zählte Jakob II. von der Schulenburg, der 1567 zum Reichsfeldmarschall ernannt wurde, sowie Henning III. (1587–1637), der das Gut während des Dreißigjährigen Kriegs führte. Heinrich Hartwig von der Schulenburg (1677–1734) erbte 1718 den Burghof von seinem Onkel Friedrich August. Nach seinem Tod kam es zu einem Konkursverfahren, durch das der gesamte Besitzbestand in Angern akut gefährdet war. Der drohende Verlust an familienfremde Gläubiger konnte nur durch das Eingreifen anderer Linien abgewendet werden, womit auch die eigenständige Rolle dieses Zweigs im Besitzgefüge der Familie endete.

Dezentralisierung durch Einzelerwerbungen

Im 16. Jahrhundert verstärkte sich dieser Prozess. Zahlreiche Einzelerwerbungen wie Altenhausen (1485), Osterwohle (1499), Hehlen (1570) oder Schochwitz (1573) zeugen von der wachsenden Selbstständigkeit einzelner Linien und Äste. Diese Dezentralisierung wurde durch Erbteilungen, Verkäufe und das Ausscheiden ganzer Linien aus dem Mitbesitz an zentralen Stammgütern wie Beetzendorf oder Angern weiter forciert. Während also die formale Belehnung oft weiterhin in Gesamthand erfolgte – etwa bei Angern – erodierte die faktische Einheit des weißen Stammes zunehmend. Besitzrechte wurden intern übertragen oder an verwandte Linien verkauft, was zu einem komplexen Geflecht überlappender Herrschafts- und Besitzverhältnisse führte.

Vereinigung auf einen Zweig

Christoph Daniel von der Schulenburg (1679–1763), der als General in sardischen Diensten ein beträchtliches Vermögen erworben hatte, nutzte seine finanziellen Ressourcen gezielt zur Rückführung der zersplitterten Familiengüter in Angern. Im Jahr 1735 erwarb er zunächst den Burghof sowie die Anteile der Witwe und der Söhne seines Bruders Heinrich Hartwig von der Schulenburg für 34.036⅔ Reichstaler und sicherte sich damit den Besitz des jüngeren Zweigs. Drei Jahre später, 1738, folgte der Ankauf von Gut Vergunst samt dem sogenannten „Alt-Hansens-Teil“ von Graf Adolf Friedrich von der Schulenburg aus der Beetzendorfer Linie für 50.000 Reichstaler. Durch diese beiden gezielten Erwerbungen vereinte Christoph Daniel erstmals seit Jahrhunderten alle drei vormals getrennt geführten Besitzkomplexe – Burghof, Alter Hof und Gut Vergunst – unter einer einheitlichen Herrschaft. Um diesen Status dauerhaft zu sichern, stiftete er den vereinigten Besitz als Fideikommiss, sodass das Gut als unteilbares Familienvermögen über Generationen weitervererbt werden konnte.

Konsolidierung und Niedergang einzelner Linien

Kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg erlebte der weiße Stamm seine größte Ausdehnung: Die ältere Linie war u. a. auf Osterwohle, Hehlen und Angern-Vergunst vertreten; die mittlere Linie auf Reinsdorf, Schochwitz und Erdeborn; die jüngere Linie auf Altenhausen, Emden und Burg Angern. Doch dieser Höhepunkt markierte auch den Wendepunkt.

Im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts begannen mehrere Linien zu erlöschen oder ihre Anteile an zentralen Gütern aufzugeben. So trat der Zweig Burgscheidungen der jüngeren Linie aus dem Mitbesitz von Angern aus. Die mittlere Linie erlosch schließlich Anfang des 19. Jahrhunderts bis auf einen verbliebenen Ast. Die ältere Linie hingegen vermochte es, nach Jahrhunderten der Aufsplitterung wieder eine Konsolidierung herzustellen: Ihr verbliebener Ast auf Hehlen und Osterwohle vereinigte erneut Anteile an Beetzendorf und Angern.

Fazit

Die Geschichte des weißen Stammes der Schulenburgs steht exemplarisch für die langfristigen Transformationen des Adels im Heiligen Römischen Reich: von gemeinschaftlichem Rittergut hin zu individualisierten Landesherrschaften, von kooperativer Lehnsgemeinschaft hin zu territorialer Fragmentierung – und in Teilen wieder zur Rekonsolidierung. Die genealogische Aufspaltung nach 1448 war nicht nur Ausdruck familiärer Multiplikation, sondern zugleich ein Katalysator für politische Diversifizierung, ökonomische Differenzierung und regionale Machtverschiebungen innerhalb einer der bedeutendsten Adelsfamilien der Altmark.

Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark – Erwerber von Altenhausen. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) entstammte dem weitverzweigten Adelsgeschlecht von der Schulenburg, das sich im 14. Jahrhundert in zwei Hauptlinien aufgeteilt hatte – in die sogenannte „schwarze“ und die „weiße“ Linie.
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Matthias III von der Schulenburg (vor 1488–1542): Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Matthias III von der Schulenburg entstammte der jüngeren Linie des sogenannten „weißen Stammes“ der Familie von der Schulenburg. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort. Seine Geburt wird vor 1488 angenommen, da er bereits 1506 als rechtskräftig Handelnder in einer Wiederkaufsurkunde erwähnt wird. In seiner Person bündelten sich das politische Erbe der Familie, ein ausgeprägter Wille zur Wahrung dynastischer Rechte und ein bemerkenswerter Bildungs- und Reformationsimpuls.
Jakob II. von der Schulenburg: Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert. Als ältester Sohn des Matthias III. von der Schulenburg und Bruder des späteren Altenhäuser Bauherren Daniel I. war er der erste, der die Familie über Jahrzehnte hinweg auf den großen europäischen Kriegsschauplätzen vertrat – von den Türkenkriegen über den Schmalkaldischen Krieg bis hin zu innerdeutschen Machtkämpfen.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.