Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI., gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg, deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.

Bereits zu Lebzeiten seines Vaters geriet das Gut Angern in finanzielle Schwierigkeiten. Der daraus resultierende Konkurs führte dazu, dass nach dem Tod von Busso VI. der Besitz in die Hände der Gläubiger überging. Hans XII., als ältester Sohn und Offizier, übernahm 1605 die Verantwortung: Er einigte sich mit den Gläubigern und erwarb das Gut für 23.350 Reichstaler 12 Groschen, wobei er Teile der Summe aus dem Vermögen seiner Ehefrau Lucia von Ditfurth aus dem Hause Wegeleben aufbrachte1.

Der sogenannte „Alt Hansens Teil“ steht exemplarisch für die konfliktreiche und vielschichtige Besitzgeschichte des Guts Vergunst im 16. und 17. Jahrhundert. Nachdem Busso VI. von der Schulenburg seinen Anteil infolge finanzieller Not an Gläubiger verloren hatte, gelang seinem Sohn Hans XII. im Jahr 1602 der Rückerwerb. Eine Urkunde vom 6. Dezember 1605 dokumentiert die Zustimmung des Magdeburger Domkapitels, das diesen Rückkauf nicht nur juristisch, sondern auch moralisch legitimierte – unter der Bedingung, dass Hans 1.900 Reichstaler an die Nachkommen eines weiteren Bruders entrichtete. Die Rückgewinnung wurde so zur familieninternen Kompensation im Spannungsfeld von Lehnrecht, Erbrecht und ökonomischer Konsolidierung. Nach Hans’ Tod 1625 verweigerten seine Töchter die Herausgabe des Besitzes an den männlichen Erben Kaspar Ernst, da ihr Vater das Gut mit eigenen Mitteln gerettet habe – ein Streit, der erst 1667 beigelegt wurde. In der Folge geriet der Alt Hansens Teil erneut in wirtschaftliche Bedrängnis und gelangte schließlich an Achaz Friedrich von der Schulenburg, der das Gut zusammen mit dem zweiten Anteil übernahm. Bei der Bewertung im Jahr 1738 wurde dieser Teil – im Unterschied zum modernisierten magdeburgischen Anteil – lediglich mit 2.000 Talern veranschlagt, was auf bauliche Rückstände und fortbestehende Altlasten verweist. Mit dem Ankauf durch Christoph Daniel von der Schulenburg wurde der Alt Hansens Teil jedoch endgültig in ein rationalisiertes, einheitlich geführtes Gutsregime überführt.

Der Titel Major, mit dem er in den Quellen gewöhnlich bezeichnet wird, verweist auf seine militärische Laufbahn, über deren Verlauf allerdings wenig bekannt ist. Es bleibt unklar, ob er seinen Dienst vollständig quittierte oder als Offizier weiterhin aktiv war. Auch über seine Amtsführung als Gutsbesitzer ist wenig überliefert. Bekannt ist lediglich, dass er 1613 einen wüsten Hof zu Gobbel, der zu Angern gehörte, an einen Adam Musaeus veräußerte – möglicherweise ein Zeichen für die weitere Liquidation nicht lebensnotwendiger Besitztümer2.

Nach dem Tod Hans’ XII. traten schwere Erbstreitigkeiten auf: Alle drei Söhne – Georg, Friedrich und ein weiterer namentlich genannter Sohn – verstarben in der Jugend. Damit fehlte es an männlichen Lehnserben, während seine Töchter lebten. Zwischen den weiblichen Nachkommen und der Lehnsfolge entstand ein heftiger Prozess über die Trennung des Allodialgutes vom Lehn, der erst 1667 abgeschlossen wurde6. Diese juristische Auseinandersetzung zeigt beispielhaft, wie dynastische Fragilität, fehlende männliche Erben und komplexes frühneuzeitliches Erbrecht ineinandergreifen und das Schicksal ganzer Adelsgüter bestimmten. Nach Abschluss des Verfahrens galt der ältere Zweig des Hauses Angern – die direkte Nachkommenschaft Busso VI. – als ausgestorben.

Nach dem Tod Hans’ XII. von der Schulenburg kam es zu schweren Erbstreitigkeiten: Seine drei Söhne – Georg, Friedrich sowie ein weiterer namentlich bezeugter Sohn – verstarben allesamt im Kindes- oder Jugendalter, womit ein männlicher Lehnserbe fehlte. Die überlebenden Töchter des Verstorbenen beanspruchten das Erbe und beriefen sich auf ihre familiären Ansprüche sowie auf Investitionen, die ihr Vater nach dem Rückkauf des Gutes getätigt hatte. Daraus entstand ein langwieriger Rechtsstreit über die Trennung von Allodial- und Lehnsbesitz, der zentrale Prinzipien des frühneuzeitlichen Erbrechts berührte: die Präferenz männlicher Nachfolge im Lehnssystem, die Rolle weiblicher Erben sowie die Geltung privater Besitzrechte gegenüber feudalen Bindungen. Der Konflikt konnte erst im Jahr 1667 durch einen Vergleich beigelegt werden, vermutlich gegen Zahlung einer finanziellen Kompensation. Mit dem Ende dieses Verfahrens galt der ältere Zweig der Familie von der Schulenburg in Angern – als direkte Linie der Nachkommen Busso VI. – im Mannesstamm als erloschen. Die Episode illustriert paradigmatisch die dynastische Fragilität adeliger Güterverfassungen im Spannungsfeld von Familienstruktur, Geschlechterordnung und Rechtstradition (vgl. Johann Friedrich Danneil: Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg, Band II. Salzwedel 1847, Nr. 27, S. 28–29.)

Aus der Ehe mit Lucia von Ditfurth gingen jedoch zahlreiche Kinder hervor – unter ihnen Catharina, die mit Hans Ernst von Borstel vermählt war, einem anhaltischen Rat und Hauptmann, der in anderen Überlieferungen auch als hessischer Geheimer Rat und Oberhofmeister in Kassel erscheint. Zwei weitere Töchter, Lucia Engel und Angelica, verbanden die Familie mit den Linien Borstel und Alvensleben3. Letztere starb 1698 in Neu-Gatersleben, wo sie als Witwe des Christian Ernst von Alvensleben lebte4.

Franz I. von der Schulenburg, Sohn von Busso VI. und Bruder von Hans XII., lebte auf dem Familiengut in Seggerde und wird in den Quellen nur am Rande erwähnt. Ein Konsens des Domkapitels Magdeburg aus den Jahren nach 1601 bestätigt, dass weder Franz noch Hans XII. nach dem Tod des Vaters Anteile am väterlichen Nachlass erhielten – ein Hinweis darauf, dass Franz bereits vor 1605 verstorben war. Er war mit einer von Keyserberg verheiratet und hatte zumindest einen Sohn, Franz II. Dieser wird in Lehnbriefen von 1614 und 1621 als Besitzer von Seggerde und Bekendorf genannt. Danach verliert sich seine Spur; weder in genealogischen Verzeichnissen noch in weiteren Urkunden taucht sein Name wieder auf. Es ist daher anzunehmen, dass Franz II. früh verstarb oder ohne männliche Nachkommen blieb, womit auch dieser Seitenzweig der Familie erlosch. Die Linie Franz’ stand stets im Schatten der Haupterblinie in Angern und konnte sich trotz Besitz eigener Güter nicht dauerhaft in der Familiengeschichte behaupten. Der Besitz und die familiäre Linie wurden später nicht durch Hans’ Bruder Franz I., sondern durch andere Linien des Geschlechts weitergeführt wurde5

Die Rolle von Hans XII. ist auch deshalb historisch bedeutsam, weil sie zeigt, wie fragil die Machtbasis selbst traditionsreicher Adelsfamilien im frühneuzeitlichen Brandenburg sein konnte. Finanzielle Schulden, politische Umbrüche und dynastische Zufälle – etwa der frühe Tod der Söhne – konnten die Grundlage adliger Herrschaft erschüttern. Hans XII. war dabei kein Einzelfall, sondern ein repräsentativer Typus des Gutsherrn im Übergang vom konfessionell geprägten Spätfeudalismus zur frühabsolutistischen Neuordnung.

Quellen

  1. Johann Friedrich Danneil: Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg, Band II. Salzwedel 1847, S. 470–471.
  2. Ebd., S. 471, Verweis auf Urkunde im „Rothen Buch“.
  3. Ebd., S. 471–472.
  4. Wobdrück Alvensleben, Bd. 3, S. 169.
  5. Danneil, a. a. O., S. 472; zur Linie Franz I. auf Seggerde siehe Nr. 250–251.
Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark – Erwerber von Altenhausen. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) entstammte dem weitverzweigten Adelsgeschlecht von der Schulenburg, das sich im 14. Jahrhundert in zwei Hauptlinien aufgeteilt hatte – in die sogenannte „schwarze“ und die „weiße“ Linie.
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Matthias III von der Schulenburg (vor 1488–1542): Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Matthias III von der Schulenburg entstammte der jüngeren Linie des sogenannten „weißen Stammes“ der Familie von der Schulenburg. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort. Seine Geburt wird vor 1488 angenommen, da er bereits 1506 als rechtskräftig Handelnder in einer Wiederkaufsurkunde erwähnt wird. In seiner Person bündelten sich das politische Erbe der Familie, ein ausgeprägter Wille zur Wahrung dynastischer Rechte und ein bemerkenswerter Bildungs- und Reformationsimpuls.
Jakob II. von der Schulenburg: Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert. Als ältester Sohn des Matthias III. von der Schulenburg und Bruder des späteren Altenhäuser Bauherren Daniel I. war er der erste, der die Familie über Jahrzehnte hinweg auf den großen europäischen Kriegsschauplätzen vertrat – von den Türkenkriegen über den Schmalkaldischen Krieg bis hin zu innerdeutschen Machtkämpfen.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.