Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.

Heirat und frühe Machtbasis

Spätestens um 1430 heiratete Busso Ilse von Oberg, Tochter des Jan von Oberg, Pfandinhaber von Schloss Altenhausen. Diese Ehe war ein strategischer Akt: Zwischen 1417 und 1448 gelangte Busso über das Haus Oberg in den Mitpfandbesitz von Altenhausen, womit bereits lange vor der formellen Belehnung mit Angern (1448) sein Einflussbereich in das Erzstift Magdeburg hineinwuchs. Die Mitgift dieser Ehe – später vertraglich geregelt durch Ilses Mutter – ermöglichte ihm vermutlich bedeutende Erwerbungen wie Alvensleben (1454) und Dorst (1473) .

Wendung im Verhältnis zum Erzstift Magdeburg

Busso und seine Brüder Bernhard VIII. und Matthias I. traten Mitte der 1430er Jahre in den Dienst des Erzbischofs von Magdeburg – ein bemerkenswerter Wandel, hatte die Familie doch in vorhergehenden Jahrzehnten gegen das Erzstift gekämpft. Anstelle von Besoldung erhielten sie am 28. April 1438 einen Freihof und fünf Hufen Landes in Barleben als erbliches Lehen. Dieses markiert den Beginn ihrer systematischen Besitzkonsolidierung im Erzstift. Als nächste Station folgte der Mitpfandbesitz der Burg Wolmirstedt (1439–1449), der Busso weiter in die territorialen Strukturen des Magdeburger Hochstifts integrierte. Als bedeutendster Schritt gilt die Belehnung vom 20. und 22. August 1448, als die drei Brüder durch Erzbischof Friedrich von Magdeburg mit Angern und Hohenwarsleben „zu rechten männlichen Lehen“ belehnt wurden.

Besitzpolitik und Vasallenmacht

Busso entwickelte sich zu einem der einflussreichsten Vasallen des Erzstifts Magdeburg. Zu seinen Besitzungen gehörten:

  • Schloss Altenhausen (Mitpfand, 1417–1448)
  • Barleben (Lehen, ab 1438)
  • Wolmirstedt (Pfandbesitz, 1439–1449)
  • Angern und Hohenwarsleben (Erblehen, ab 1448)
  • Burg Alvensleben (Wiederkaufsbesitz, 1454)
  • Feldmark Detzel (Erwerb, 1465; A V 442 Nr. 273)
  • Dorf Dorst (Erwerb, 1473; A V 451 Nr. 291)

Busso war somit nicht nur ein regionaler Grundherr, sondern ein strategisch agierender Besitzpolitiker, der über Pfandverträge, Wiederkaufsklauseln und Lehnreversen ein komplexes Netzwerk territorialer Macht aufbaute.

Genealogische Bedeutung und Familienpolitik

Die genealogische Bedeutung Busso I. von der Schulenburgs liegt nicht allein in seinem umfangreichen Grundbesitz oder seiner politischen Stellung, sondern vor allem in seiner aktiven Mitwirkung an der formellen Gliederung der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg. Während der sogenannte schwarze Stamm der Familie zu dieser Zeit von den Brüdern Werner X. und Werner XI. geführt wurde, vollzog sich im weißen Stamm mit Busso, Bernhard VIII. und Matthias I. eine klare Teilung in drei Linien, die fortan genealogisch und besitzrechtlich getrennt fortgeführt wurden.

Diese Teilung war nicht bloß Ergebnis zufälliger Besitzverhältnisse, sondern wurde gezielt vorbereitet und vertraglich fixiert. Eine zentrale Rolle spielte dabei Bussos Schwiegermutter, die Mutter der früh verstorbenen Ilse von Oberg. In einem Schenkungsvertrag vom 28. Juni 1439 stellte sie den drei Brüdern eine bedeutende Summe von 1800 Rheinischen Gulden in Aussicht – allerdings unter der klaren Bedingung, dass sie sich zuvor über die Auseinandersetzung und gerechte Teilung des Familienbesitzes verständigen müssten. Diese Klausel diente nicht nur der wirtschaftlichen Absicherung ihrer Enkelkinder, sondern bewirkte faktisch die institutionalisierte Dreiteilung des weißen Stammes, mit Busso als dominierender Figur in Angern und Beetzendorf.

In dieser Hinsicht war Busso nicht nur Repräsentant einer Linie, sondern Mitgestalter der innerfamiliären Verfassungsordnung. Er handelte dabei nicht aus persönlichem Vorteil, sondern mit Weitblick auf dynastische Stabilität und Erbregelung. Die frühzeitige Teilung der Besitzkomplexe – insbesondere von Beetzendorf und Angern – in getrennte Nutzungsrechte der Brüder beförderte eine klare Abgrenzung der Linien, wie sie später genealogisch als ältere (Busso), mittlere (Bernhard), und jüngere (Matthias) Linie festgehalten wurde (Schulenburg/Wätjen 1984).

Diese Dreigliederung blieb über Jahrhunderte die Grundlage der inneren Struktur des weißen Stammes. Sie prägte nicht nur die Besitzverhältnisse, sondern auch die Repräsentation, das Patronatsrecht in Kirchen, die Position in landständischen Versammlungen sowie die Erbfolgeregeln. Busso I. ist somit nicht nur Stammvater des älteren Angerner Zweigs, sondern auch Initiator einer genealogisch stabilen Verfassungsform, die es der Familie ermöglichte, in den nachfolgenden Jahrhunderten – trotz Teilungen, Krisen und Konfessionswechsel – ihre Position in der Altmark und im Magdeburger Raum zu behaupten.

Sein Wirken als Hausherr und Koordinator familiärer Besitz- und Heiratsstrategien weist ihn als einen Typus spätmittelalterlichen Adligen aus, der Verwandtschaft als politische Ressource verstand – eingebunden in ein System aus Mitbelehnungen, Pfandbesitz, Ehestiftungen und strategischer Verflechtung.

Politische Stellung in Brandenburg

Trotz seiner zunehmenden Bindungen an das Erzstift Magdeburg blieb Busso I. von der Schulenburg eng mit der Politik der Mark Brandenburg verbunden – ein Charakteristikum, das ihn von vielen seiner altmärkischen Adelsgenossen unterscheidet, die sich entweder dem einen oder anderen Landesherrn verpflichtet fühlten.

Busso erscheint zwischen 1420 und 1473 regelmäßig in den Urkunden der brandenburgischen Kurfürsten und Markgrafen. Besonders hervorzuheben ist eine Urkunde vom 16. November 1437, in der er ausdrücklich als Rat des Markgrafen Friedrich des Jüngeren („Friedrich der Eiserne“, Sohn des Kurfürsten Friedrich I. von Hohenzollern) bezeichnet wird. Diese Ratsstellung ist ein deutlicher Ausdruck adliger Nähe zum fürstlichen Entscheidungszentrum.

Im spätmittelalterlichen Brandenburg war das Ratsamt eines Adligen nicht rein beratend, sondern hatte eine administrative, diplomatische und oft auch militärische Funktion. Es diente dem Markgrafen als politisches Instrument zur Einbindung einflussreicher Geschlechter in die landesherrliche Machtausübung. Dass Busso als Angehöriger der altmärkischen Ritterschaft dieses Amt erhielt, zeigt, dass er nicht nur regional, sondern auch auf landespolitischer Ebene als loyaler und fähiger Funktionsträger galt.

Seine Rolle als kurfürstlicher Rat trat dabei nicht in Widerspruch zu seiner Tätigkeit für den Magdeburger Erzbischof, sondern lässt sich vielmehr als Beleg für seine diplomatische Flexibilität und seine politische Doppelorientierung deuten. Im politischen Spannungsfeld zwischen Brandenburg und dem Erzstift Magdeburg war Busso in der Lage, als vermittelnde Figur mit doppelter Legitimation aufzutreten – ein Umstand, der ihm vermutlich auch beim Erwerb von Lehen und Pfandschaften Vorteile verschaffte.

Sein langjähriges Auftreten in brandenburgischen Quellen zeigt zudem, dass er in der Ständeordnung des Landes fest verankert war. Während das Erzstift Magdeburg ihm institutionelle Macht verlieh (Stiftshauptmann, Vasall), bot ihm die Mark Brandenburg dynastische und repräsentative Integration: als Lehnsmann, Rat und Teil der politisch aktiven Ritterschaft der Altmark.

Zweite Ehe und Tod

Nach dem Tod seiner ersten Frau Ilse von Oberg († 1439) heiratete Busso Elisabeth von Alvensleben, mit der er ebenfalls Nachkommen hatte. Er erscheint letztmalig am 10. April 1474 urkundlich und vermutlich noch am 9. Januar 1475. Im Lehnrevers über Angern vom 3. November 1477 wird er als verstorben bezeichnet, womit sein Todesjahr 1477 gesichert ist.

Bewertung

Busso I. von der Schulenburg verkörpert exemplarisch den Typus des spätmittelalterlichen Adligen, der durch kluge Heirats- und Lehnpolitik seine Machtbasis erweiterte und stabilisierte. Seine Fähigkeit, zwischen konkurrierenden Fürstenhöfen (Brandenburg, Magdeburg, Hildesheim) zu manövrieren, seine Rolle als Stiftshauptmann sowie seine Besitzpolitik belegen eine strategische Intelligenz im Umgang mit dem spätfeudalen System. Als Begründer des älteren Angerner Zweigs sicherte er seiner Linie eine politische und wirtschaftliche Grundlage, die über Jahrhunderte wirksam blieb.

Nachkommen

Busso II. von der Schulenburg (*1469, † 1508) auf Angern und Beetzendorf war ein Sohn Busso I. aus dessen zweiter Ehe mit Elisabeth von Alvensleben. Er gehörte zur älteren Linie des weißen Stammes und ist als Vertreter der zweiten Generation nach der Belehnung mit Angern bedeutsam. Busso II. residierte auf den Familiengütern Beetzendorf und Angern, wobei er im Besitz des angernschem Drittels war, aus dem sich später der sogenannte Althansensteil entwickelte. Mit seiner Ehefrau Katharina, vermutlich geborene von Eichstedt, war er in das weitverzweigte Netzwerk des altmärkischen Landadels eingebunden. Über ihn wurde der Besitzkomplex in Vergunst, Angern und Ütz an die nächste Generation weitergegeben, insbesondere an seinen Sohn Hans VII., von dem die spätere jüngere Linie der älteren Linie ausging. Busso II. markiert damit eine Übergangsfigur: genealogisch als Bindeglied zwischen der Gründergeneration und den komplexen Besitzteilungen des 16. Jahrhunderts, wirtschaftlich als Verwalter und Sicherer des Familienerbes in einer Phase zunehmender Konkurrenz unter den Linien.

Hans VII. von der Schulenburg, zweiter Sohn des Busso II., begründete einen Zweig der jüngeren Linie der älteren Linie des weißen Stammes, dessen Besitzmittelpunkt im angernschem Drittel lag. Aus seinem Namen leitet sich die spätere Bezeichnung des sogenannten Althansensteils ab – ein klar umgrenzter Teilbesitz innerhalb des Lehenskomplexes Angern-Vergunst, der über mehrere Generationen innerhalb seiner Nachkommenschaft verblieb. Der Althansensteil umfasste neben Flächen in Vergunst auch zugehörige Rechte an Hofstellen, Wald- und Weidenutzung, sowie vermutlich die namentlich nicht mehr exakt lokalisierbare Hofstelle, von der aus dieser Linienzweig wirtschaftete. In der zweiten Generation teilten sich Hans’ Söhne Kaspar III. und Hans IX. erneut: sie gründeten in der Grafschaft Mansfeld die später untergegangenen Güter Polleben und Burgörner, während andere Söhne auf dem ursprünglichen Grundbesitz zurückblieben. Der Althansensteil selbst blieb symbolisch und genealogisch ein festes Bezugselement für die Identität dieses Astes – seine endgültige Auflösung erfolgte erst mit dem Tod von Kaspar Ernst († 1657), in dessen Händen sich Althansensteil, Ütz, Ramstedt und Vergunst kurzzeitig vereinigten, bevor der Besitz durch Schulden, Erbstreitigkeiten und Pfandverschreibungen zersplitterte.

Quellen

  • Graf von der Schulenburg, Dietrich Werner / Wätjen, Hans: Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg (1237–1983), Wolfsburg: Selbstverlag, 1984 – eine umfassende Familiengeschichte mit detaillierten genealogischen, historischen und besitzgeschichtlichen Darstellungen, insbesondere zur Teilung des weißen Stammes und zur Rolle Busso I. von der Schulenburg.
Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark – Erwerber von Altenhausen. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) entstammte dem weitverzweigten Adelsgeschlecht von der Schulenburg, das sich im 14. Jahrhundert in zwei Hauptlinien aufgeteilt hatte – in die sogenannte „schwarze“ und die „weiße“ Linie.
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Matthias III von der Schulenburg (vor 1488–1542): Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Matthias III von der Schulenburg entstammte der jüngeren Linie des sogenannten „weißen Stammes“ der Familie von der Schulenburg. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort. Seine Geburt wird vor 1488 angenommen, da er bereits 1506 als rechtskräftig Handelnder in einer Wiederkaufsurkunde erwähnt wird. In seiner Person bündelten sich das politische Erbe der Familie, ein ausgeprägter Wille zur Wahrung dynastischer Rechte und ein bemerkenswerter Bildungs- und Reformationsimpuls.
Jakob II. von der Schulenburg: Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert. Als ältester Sohn des Matthias III. von der Schulenburg und Bruder des späteren Altenhäuser Bauherren Daniel I. war er der erste, der die Familie über Jahrzehnte hinweg auf den großen europäischen Kriegsschauplätzen vertrat – von den Türkenkriegen über den Schmalkaldischen Krieg bis hin zu innerdeutschen Machtkämpfen.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.